Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung

Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt das Inverkehrbringen und somit den freien Warenverkehr von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Anwendung der Richtlinie ist seit dem 29.12.2009 verbindlich.

 

Die Übernahme in nationales Recht ist in Deutschland mit dem „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)" in Verbindung mit der Maschinenverordnung erfolgt.

 

Die Konformitätsbewertung kann durch den Hersteller selbst erfolgen. Wenn allerdings einer der nachfolgenden Punkte zutrifft, ist die Bewertung durch eine „benannte Stelle" erforderlich.

  • das Produkt ist in Anhang IV der MRL gelistet
  • für das Produkt ist keine harmonisierte Norm gelistet
  • die harmonisierte Norm deckt nicht alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ab.

Der Konformitätsbewertung folgt die Konformitätserklärung. Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der EG-Richtlinie, so ist neben der Konformitätserklärung auch eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Diese muss durch den Hersteller in eigener Verantwortung am Produkt angebracht werden.

 

Hinweis: Die CE-Kennzeichnung bedeutet allerdings nicht, dass das Produkt von einer zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüft wurde. Hierfür ist die Durchführung einer Baumusterprüfung auf Basis des GPSG erforderlich. Produkte, die einer Baumusterprüfung unterzogen wurden, sind mit dem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) gekennzeichnet. Dieses Zertifikat ist maximal 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden.

Hier finden Sie weitere Links zu diesem Thema bei der Europäischen Kommission:

Informationen zur Maschinenrichtlinie (engl.)

 

Unsere Leistungen...

innotec unterstützt Sie bei allen erforderlichen Schritten und Formalitäten zur Konformitätserklärung.
Dies umfasst:

  • die Recherche aller relevanten Richtlinien, Normen und  Gesetze
  • die Durchführung einer Risikobewertung
  • die Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente
  • die Ausarbeitung der Konformitätsbewertung
  • Erstellung der Konformitätserklärung