Maschinenrichtlinie / CE-Kennzeichnung
Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) regelt das Inverkehrbringen und somit den freien Warenverkehr von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Die Anwendung der Richtlinie ist seit dem 29.12.2009 verbindlich.
Die Übernahme in nationales Recht ist in Deutschland mit dem „Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)" in Verbindung mit der Maschinenverordnung erfolgt.
Die Konformitätsbewertung kann durch den Hersteller selbst erfolgen. Wenn allerdings einer der nachfolgenden Punkte zutrifft, ist die Bewertung durch eine „benannte Stelle" erforderlich.
- das Produkt ist in Anhang IV der MRL gelistet
- für das Produkt ist keine harmonisierte Norm gelistet
- die harmonisierte Norm deckt nicht alle relevanten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen ab.
Der Konformitätsbewertung folgt die Konformitätserklärung. Fällt ein Produkt in den Anwendungsbereich der EG-Richtlinie, so ist neben der Konformitätserklärung auch eine CE-Kennzeichnung erforderlich. Diese muss durch den Hersteller in eigener Verantwortung am Produkt angebracht werden.
Hinweis: Die CE-Kennzeichnung bedeutet allerdings nicht, dass das Produkt von einer zugelassenen Prüf- und Zertifizierungsstelle geprüft wurde. Hierfür ist die Durchführung einer Baumusterprüfung auf Basis des GPSG erforderlich. Produkte, die einer Baumusterprüfung unterzogen wurden, sind mit dem GS-Zeichen (geprüfte Sicherheit) gekennzeichnet. Dieses Zertifikat ist maximal 5 Jahre gültig und muss dann verlängert werden.
Hier finden Sie weitere Links zu diesem Thema bei der Europäischen Kommission:
Informationen zur Maschinenrichtlinie (engl.)
Unsere Leistungen...
innotec unterstützt Sie bei allen erforderlichen Schritten und Formalitäten zur Konformitätserklärung.
Dies umfasst:
- die Recherche aller relevanten Richtlinien, Normen und Gesetze
- die Durchführung einer Risikobewertung
- die Zusammenstellung aller erforderlichen Dokumente
- die Ausarbeitung der Konformitätsbewertung
- Erstellung der Konformitätserklärung
Nachrichten
Zweite Ausgabe der Deutschen Normungsroadmap KI
Nach knapp einem Jahr intensiver Arbeiten wurde die 2. Ausgabe der Normungsroadmap KI am 09. Dezember 2022 auf dem Digital-Gipfel der Bundesregierung an Vizekanzler und Bundesminister Robert Habeck übergeben und anschließend veröffentlicht. Die Roadmap schreibt die Ergebnisse der ersten Ausgabe fort und liefert eine erweiterte und aktualisierte Analyse des Bestands und des Bedarfs an internationalen Normen und Standards für KI. Somit wird eine Grundlage gebildet um „Artificial Intelligence made in Germany“ als weltweit anerkanntes Gütesiegel für eine vertrauenswürdige Technologie zu schaffen.
https://www.din.de/de/forschung-und-innovation/themen/kuenstliche-intelligenz/fahrplan-festlegen
Erste „Entwicklungsprofessur“ der Fakultät IuI
Seit Dezember 2021 bekleidet Dr. Padma Iyenghar die sogenannte "Entwicklungsprofessur" an der Fakultät Ingenieurwissenschaften und Informatik (IuI) der Hochschule Osnabrück.
Die Deutsche mit indischen Wurzeln ist dabei mit jeweils einer halben Stelle als wissenschaftliche Mitarbeiterin der Fakultät IuI und als Functional Safety Engineering Consultant in der innotec GmbH tätig. Durch die Kombination von Lehr-, Forschungs- und Unternehmenserfahrung soll die zweifache Mutter auf eine Fachhochschul-Professur vorbereitet werden.
Wir suchen Unterstützung für unser Team!
Ingenieur oder Techniker als Consultant für das Aufgabengebiet Funktionale Sicherheit (w/m/d)
Wie komme ich zur sicheren Maschine?
Interview anlässlich der Markteinführung der E°SLC 89 Safety-Steuerung von Eckelmann im Oktober 2021.
Gespräch zwischen Dr. Andreas Pottharst, Leiter Entwicklung und Applikation bei Eckelmann FCS und Michael Kieviet, innotec GmbH.
Brexit is done! UKCA marking is coming.
Seit dem 01.01.2021 ist der Brexit vollzogen. Nun kommen natürlich viele Fragen für Maschinen-Anlagen und Gerätehersteller auf. Für diesen Fall hat die Britische Regierung aber sehr gut dokumentierte Vorgaben gemacht.
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